Glauchauer StadtGUTschein als Steuerfreier Sachbezug für Mitarbeiter

Informationen für Arbeitgeber


Egal in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist, engagieren Sie sich für Glauchau und sparen Sie dabei Geld. Lokales Engagement zahlt sich für alle aus.

Der StadtGUTschein ist optimal als Bonifikation für Mitarbeiter z.B. zum Geburtstag, zu Weihnachten oder anderen Anlässen bzw. als steuerfreier Sachbezug nutzbar. Es ist eine schnelle und einfache monatliche oder Anlass bezogene Aufladung der Mitarbeiterkarten möglich.
Die Aufladung kann auch automatisiert erfolgen.

Steuerfreier Sachbezug

Entsprechend § 8 Abs. 2 Satz 11 können EstG Unternehmen ihren Mitarbeitern Sachleistungen zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn zukommen lassen. Dies ermöglicht den Arbeitgebern die Auszahlung von bis zu 50 € pro Monat und Mitarbeiter (bei anlassbezogenen persönlichen Zuwendungen bis 60 €) steuer- und abgabenfrei. Dies bietet finanzielle Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater. Der Arbeitgeber muss dokumentieren, wann welcher Mitarbeiter welchen Gutschein erhalten hat. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass nicht zwei Gutscheine innerhalb eines Kalendermonats ausgehändigt werden, z.B. am 1. und am 31. des Monats. Zusätzlich sollte der Arbeitgeber den Empfang des Gutscheines vom Arbeitnehmer mit Datum und Unterschrift quittieren lassen und zu den Lohnunterlagen hinzufügen.

Ihre einfach händelbare Lösung: der Glauchauer StadtGUTschein

Die Vorteile des StadtGUTscheines für Ihr Unternehmen im Überblick:

Der Glauchauer StadtGUTschein ist attraktiv und flexibel einsetzbar:

  • Zur Mitarbeitermotivation und -bindung: Als Prämie, um Ihren Mitarbeitern „Danke“ zusagen, sie wertzuschätzen und zu motivieren oder
  • Als Geschenk für besondere Anlässe.
  • Der Betrag (steuerfreier Sachbezug) kann bis 50 € Maximalhöhe beliebig hoch und oft (maximal monatlich aber auch seltener), entsprechend den Wünschen Ihres Unternehmens gestaltet bzw. ausgezahlt werden.
  • Der StadtGUTschein ist leicht in der Handhabung und ganz einfach den Mitarbeitern digital zuweisbar.
  • Er bietet Ihnen Rechtssicherheit, da die Auszahlung von Bargeld ausgeschlossen ist.

Mitarbeiter erhalten einen Gutschein mit Mehrwert und Sie zufriedene Mitarbeiter:

  • Eine Lösung für alles: Mit den zahlreichen Akzeptanzstellen können vielseitig Wünsche erfüllt werden.
  • Akzeptanzstellen sind Geschäfte, Gastronomen, Dienstleister und Kulturangebote in Glauchau.
  • Der StadtGUTschein ist auch in Teilbeträgen und somit in mehreren Akzeptanzstellen einlösbar.
  • Die Einstufung als steuerfreier Sachbezug spart Ihnen und Ihren Mitarbeitern echtes Geld, denn sie sind steuer- und sozialabgabenfrei (eine normale Lohnerhöhung nicht)

Imagegewinn: Sie strärken den Standort Glauchau!

  • Ihr Unternehmen binden zusätzliche Kaufkraft an Ihrem Standort, fördert die lokale Wirtschaft und stärkt die Glauchauer Innenstadt.
  • Der StadtGUTschein kurbelt den Umsatz an und holt die Leute wieder in die Stadt.
  • Das Gemeinschaftsgefühl wird gesteigert, die Lebensqualität erhöht und somit unsere Stadt Glauchau attraktiver und zukunftsfähiger.


Jetzt mitmachen und Akzeptanzstelle werden

Stellen Sie jetzt eine Anfrage um als Unternehmen am StadtGUTschein teilzunehmen.
Füllen Sie dafür das unten stehende Formular aus oder kontaktieren Sie uns gern Persönlich.

Neues-Mitteldeutschland glauchau
Markt 20
08371 Glauchau
Telefon: 03763 7796277
E-Mail: info@neues-mitteldeutschland.de

Glauchauer Interessengesellschaft für Handel und Gewerbe e.V.
Brüderstraße 13
08371 Glauchau
Telefon: 03763 3878
E-Mail: info@stadtgutschein-glauchau.de